Einen Kleingarten 
pachten

Freie Gärten

Derzeit haben wir keine freien Gärten zu vergeben. 

Die Gärten werden meist zum Ende eines jeden Jahres gekündigt. Auch im Jahresverlauf werden durch Umzug oder Krankheit immer mal wieder Gärten frei. Daher können Sie sich gern für einen Kleingarten bewerben und auf die Bewerberliste setzen lassen. 

 

Sind Sie bereit für einen Kleingarten?

Ein Kleingarten ist etwas Anderes als das Gartengrundstück am Eigenheim oder der heimische Balkon. Daher sollten Sie sich im Vorfeld einige Fragen stellen: 

  • Habe ich Lust im Garten zu arbeiten?
     
  • Möchte ich mein eigenes Obst und Gemüse anbauen?
     
  • Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt (mind. 8 Stunden pro Woche)?
     
  • Werden mein*e Partner*in, meine Kinder gern mitmachen?
     
  • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teil zu nehmen und ehrenamtlich Aufgaben im Verein zu übernehmen?

Wenn Sie all diese Fragen mit "JA" beantworten, könnte ein Kleingarten das Richtige für Sie sein.

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Wenn Sie sich entschieden haben einen Kleingarten zu pachten und die obigen Fragen alle mit "Ja" für sich beantworten konnten, dann können Sie sich gern um einen freien Garten bei uns bewerben. 

Der Bewerbungsprozess läuft wie folgt ab: 

Persönliches Gespräch

Am Besten ist immer ein persönliches Gespräch. Daher stellen Sie sich gern beim Anlagenausschuss der jeweiligen Anlage persönlich vor.

Dazu eignen sich z.B. die zahlreichen Veranstaltungen des Vereins.

Bewerbungsformular

Zusätzlich füllen Sie bitte unser Bewerbungsformular aus. Bitte geben Sie dabei an, für welche unserer 4 Anlagen Sie sich interessieren. Mit Ausfüllen des Formulars kommen Sie automatisch auf die Bewerberliste.

Besichtigung

Sollte es einen passenden, freien Garten geben, wird sich der Anlagenausschuss mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie zu einer Besichtigung einladen.

Pachtvertrag

Wenn alles passt, erhalten Sie eine Rechnung über die Abstandszahlung sowie Vereinssatzung und Gartenordnung. 

Nach Zahlungseingang erhalten Sie dann den Pachtvertrag zur Unterschrift.

Jetzt für einen Kleingarten bewerben

Als leidenschaftliche Kleingärtner:innen freuen wir uns über Menschen, die nicht nur ihren eigenen Garten lieben, sondern auch das Miteinander im Verein schätzen. Bei uns packen viele Ehrenamtliche mit Herz und Engagement an – in den Anlagenausschüssen, im Vorstand und darüber hinaus. Dieses freiwillige Engagement ist ein wichtiger Teil unseres Vereinslebens und macht unsere Gemeinschaft so besonders.

Wenn Sie diese Werte teilen und Teil einer aktiven Gartengemeinschaft werden möchten, heißen wir Sie als zukünftiges Mitglied und Gartenpächter:in herzlich willkommen!

Gut zu wissen

Hier finden Sie häufige Fragen von Interessent*innen und die entsprechenden Antworten.

Arbeitsstunden

Jährlich sind Gemeinschaftsarbeitsstunden zu leisten. Dies umfasst meist Instandhaltungsarbeiten der Gartenanlage wie Hecken schneiden, Reparaturen, etc. Die Anzahl der Stunden wird vom Anlagenausschuss festgelegt.

Abstandszahlung

Für die Gartenhütte und die bestehenden Anpflanzungen ist an den Vorpächter eine Abstandszahlung zu leisten. Diese wird im Rahmen einer Bewertung im Vorfeld festgelegt und kann zwischen ein paar Hundert und zwei bis dreitausend Euro liegen, je nach Zustand des Gartens.

Jährliche Kosten

Die Kosten für die Pacht belaufen sich auf ca. 100-150 € im Jahr. Hinzu kommen Kosten für Mitgliedsbeiträge (ca. 75€), für Strom und/oder Wasser (je nach Verbrauch) und Versicherung. Daher ist im Durchschnitt mit Gesamtkosten von ca. 400-450€ pro Jahr zu rechnen.

Verpachtung nur durch Vorstand

Die Kleingärten unseres Vereins werden nur durch den Vorstand verpachtet. Ein ausscheidender Pächter kann potenzielle Interessenten vorschlagen, diese  müssen sich jedoch zunächst beim Vorstand schriftlich bewerben. Die endgültige Entscheidung, an wen der Kleingarten verpachtet wird, trifft jedoch immer der Vorstand.

Jährliche Kosten für einen Kleingarten

Pachtzins

Je nach Größe der Gartenparzelle fallen für die Parzelle sowie anteilige Gemeinschaftsfläche folgende Kosten an:

ca. 90 - 100 €

Beiträge und Umlagen

Vereinsbeiträge, Beiträge für entsprechende Versicherungen und Umlagen für die Anlage und das Funktionhaus:

ca. 200 €

Strom und Wasser

Sofern die Parzelle über Strom- und Wasseranschluss verfügt, kommen noch verbrauchsabhängige Kosten für Strom und Wasser hinzu:

nach Verbrauch

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